01.10.2024
Liebe Gartenfreunde,
nachfolgend einige Hinweise, die seitens der Stadt Trier und/oder vom Bundeskleingartengesetz vorgegeben sind:
- Hecken und Randbepflanzungen sind so zu schneiden, das die Wege in ihrer ganzen Breite frei und begehbar sind
- Innenhecken (dazu zählen Hecken zwischen den Gärten, Hecken innerhalb der gepachteten Parzelle, Hecken, die die gepachtete Parzelle umgeben Richtung Weg)
dürfen eine Höhe von 1m nicht überschreiten und sind entsprechend zurückzuschneiden
- Wege entlang der eigenen Gärten sind sauber zu halten ( Unkraut, Moos, Laub usw. entfernen ), um Unfällen vorzubeugen
Der Vorstand
------ hier werden nach und nach weitere Hinweise eingestellt -----
Hiermit möchten wir nochmals eindringlich auf § 1 des Unterpachtvertrages
(Pachtgegenstand und Verpachtungszweck) und auf unsere Gartenordnung
§ 1 und § 9 hinweisen.
lm § 9 unserer Gartenordnung (Baulichkeiten, Lauben, zusätzliche Einrichtungen) ist nämlich folgendes geregelt:
Jeder Pächter ist dazu verpflichtet, sich vor der Errichtung von Baulichkeiten nach der Notwendigkeit von Genehmigungen zu erkundigen.
Art und Umfang der baulichen Nutzungen ergeben sich aus dem
Bundeskleingartengesetz, dem Unterpachtvertrag, den genehmigten Bauplänen sowie den Festlegungen und Anweisungen der Stadt Trier (Grünflächenamt/StadtRaum Trier), des Stadtverbandes Trier der Kleingärtner e.V. und der jeweiligen Vereinsvorstände.
Das betrifft u.a. die Errichtung von Solarmodulen, Geräteschuppen,
Gewächshäusern, Spielhäusern, Planschbecken, Partyzelten und Teichen.
Der Kleingärtnerverein Trier Mariahof ist an diese Regelungen gebunden und steht unter der Aufsicht sowohl des Stadtverbandes Trier der Kleingärtner e.V.als auch des Grünflächenamtes/StadtRaum Trier. Bei regelmäßige Kontrollen
und Begehungen durch die vorgenannten Stellen werden leider immer wieder Unregelmäßigkeiten in der Anlage festgestellt.
Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir alle darauf achten,
unsere Anlage ordnungsgemäß zu gestalten und zu nutzen.
Deshalb unsere Bitte an Sie:
Bevor Sie etwas in Ihrem Garten verändern oder aufstellen wollen,
sprechen Sie bitte mit dem Vereinsvorstand und stellen Sie rechtzeitig
einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung.